Berufspädagogische Zusatzqualifikation u. jährliche Fortbildung Praxisanleiter/innen für Pflegeberufe
Praxisanleiter/innen in der Pflegeausbildung haben eine kontinuierliche, insbesondere berufspädagogische Fortbildung im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich gegenüber der zuständigen Behörde nachzuweisen Praxisanleiter/innen der Pflege sichern mit ihrer Anleitung die Qualität der Ausbildung und tragen auch wesentlich zur zukünftigen Pflege- und Betreuungsqualität der Einrichtung bei. Außerdem sorgen sie für einen kompetenten Fachkräfte-Nachwuchs.