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Basisqualifizierung für ambulante Alltagsbegleiter/innen nach §45a SGB XI

Mit diesem Seminar erfüllen Absolvent/innen die Voraussetzungen, um im Sinne der „AnFöVO“ Betreuungs- und Entlastungsangebote nach § 45a Abs. 3 SGB XI erbringen zu können.

Dienstleistungserbringende, die die selbst in diesem Sinne tätig werden wollen, müssen sich nach Landesrecht NRW („AnFöVO“) anerkennen lassen und Mitarbeitende entsprechend schulen.

Dieses Seminar wurde speziell für Alltagsbegleitende konzipiert, die Betreuungs- und Entlastungsangebote nach der „AnFöVO“ erbringen wollen.

 

Mehr Informationen zu abrechenbaren Unterstützungsangeboten erfahren Sie über folgende Homepage:

www.alter-pflege-demenz-nrw.de

  • Teilnahmebescehinigung
  • 495,– netto
  • max. 12 Teilnehmer

Zielgruppe

Seminare für Interessierte einer ambulanten Begleitung.

Inhalte

Sie lernen hier unter anderem die wesentlichen inhaltlichen Grundsätze, die im jeweiligen Handlungsfeld – beispielsweise der Haushaltsführung, Hauswirtschaft und der Betreuung – zu beachten sind.

Das gesamte Basiswissen wird mit dieser vorgeschriebenen 40- stündigen Qualifizierung abgedeckt.

Ansprechpartner

Natascha Michael

n.michael@tz-glehn.de

Buchung

Aktuell stehen keine Termine für diesen Kurs zur Verfügung. Bitte schauen Sie zu einem späteren Zeitpunkt erneut nach.

Seminardetails
  • Teilnahmebescehinigung
  • max. 12 Teilnehmer
  • 495,– netto